Förderung
Um Schüler*innen die besten Chancen für Ihre Zukunft zu geben, muss eine individuelle Förderung Ihrer Fähigkeiten ermöglicht werden. In den Blick genommen werden sollten dabei sowohl Schwierigkeiten im Lernen als auch besondere Begabungen.
In Hamburg sind verschiedene Maßnahmen im Hamburgischen Schulgesetz verankert, die spezielle Förderung bei Schwierigkeiten im Lernen ermöglichen:
§ 12 Sonderpädagogische Förderung
Schüler*innen, die aufgrund einer Behinderung so schwerwiegend in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne eine spezifische fachliche Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, erhalten eine sonderpädagogische Förderung. Es wird unterschieden in sonderpädagogischen Förderbedarf LSE (Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung) und spezielle sonderpädagogische Förderbedarfe (körperliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen und Autismus). Ein sonderpäFörderbedarf wird mit standardisierten Diagnoseverfahren und/oder über sonderpädagogische Gutachten zugewiesen.
§ 28a Sprachförderung
Schüler*innen und Kinder im Vorschulalter, deren Sprachkenntnisse nicht ausreichen, um erfolgreich am Unterricht teilzunehmen, haben ein Recht auf Sprachförderung in zusätzlicher Lernzeit (additive Sprachförderung). Der Sprachförderbedarf wird mit standardisierten Diagnoseverfahren zugewiesen (i.d.R. bei einem Prozentrang von ≤ 10). Ein Anspruch auf additive Sprachförderung besteht von der Vorschulklasse bis einschließlich Jahrgang 10. Die Teilnahme ist für die Schüler*innen bei Unterschreitung des entsprechenden Prozentranges (i.d.R. ≤ 10) obligatorisch. Sie finden den Hinweis, ob ein Verfahren in Hamburg für die Diagnose von Sprachförderbedarf zugelassen ist, in der Ãœbersicht der Diagnoseverfahren.
§ 45 Lernförderung
Schüler*innen, welche die in den Rahmenplänen festgelegten Leistungsanforderungen in einem oder mehreren Fächern bzw. Lernbereichen nicht erfüllen (Jg. 1 bis 13), nehmen an einer Lernförderung teil. Diese wird über Noten bzw. Leistungsbewertungen zugewiesen und nicht über die Ergebnisse diagnostischer Verfahren ermittelt.
Für Schüler*innen mit (besonderen) Schwierigkeiten im Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen kann außerdem ggf. ein Nachteilsausgleich gewährt oder eine Außerunterrichtliche Lernhilfe (AUL) beantragt werden. Für die Feststellung der (besonderen) Schwierigkeiten im Lesen, Schreiben oder Rechnen muss mittels eines Intelligenztests ein sonderpädagogischer Förderbedarf ausgeschlossen werden. Um einen Nachteilsausgleich gewähren zu können, muss zuvor mindestens 6 Monate lang schulinterne Förderung inner- und außerhalb des Unterrichts stattgefunden haben. Für die Beantragung einer AUL muss anhand der schulischen Förderpläne dargelegt werden, dass die bisherige schulinterne Förderung (mindestens über 12 Monate) nicht zu einer ausreichenden Verbesserung der fachlichen Leistungen geführt hat und es muss seit mindestens 6 Monaten ein Nachteilsausgleich gewährt worden sein.
Einen Überblick über die verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Sprachförderung und der entsprechenden Rahmenbedingungen findet sich hier:
Die aktuelle Handreichung zur Förderung und Unterstützung von Schüler*innen mit (besonderen) Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen wurde am im Januar 2025 veröffentlicht. Die Handreichung regelt und erläutert das Vorgehen bei Schüler*innen mit Schwierigkeiten sowie besonderen Schwierigkeiten in diesen Bereichen. Die Handreichung findet sich hier:
Begabungsförderung: Auch die leistungsstarken und hochbegabten Schüler*innen sollen an allen Hamburger Schulen durch schulinterne Förderkonzepte und Angebote unterstützt werden.
Das Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) in Hamburg bietet in der Beratungsstelle besondere Begabung für Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen Möglichkeiten zur Fortbildung und im Einzelfall auch zur Beratung.
Das Projekt Leistung macht Schule (LEMAS) von Bund und Ländern soll für besonders leistungsstarke Kinder und Jugendliche bestmögliche Bildungschancen ermöglichen – und zwar unabhängig von ihrer Herkunft, ihrem Geschlecht oder ihrem sozialen Status. Der Grundgedanke von LEMAS ist es, auch die Stärken von Schüler*innen im Regelunterricht leichter zu erkennen und zu fördern. Im Jahr 2025 sollen Materialien, die im Rahmen von LEMAS entwickeltet wurden, den Lehrkräften zur Verfügung gestellt werden. Ein entsprechender Link wird dann auch hier zu finden sein.
Fördermaterialien
Um Schüler*innen eine passgenaue Förderung zu bieten, gibt es ein vielfältiges Angebot von Fördermaterialien.
Einige Diagnoseverfahren bieten Fördermaterialien, die auf sie abgestimmt sind.
In der Ãœbersicht der Diagnoseverfahren finden Sie diese Information in der Beschreibung der Verfahren
unter dem Punkt "passendes Fördermaterial".
Das LI stellt auf dem
IGEL-Portal (individuelle gezielte Lernförderung)
ein vielfältiges Angebot an Fördermaterialien für Förderlehrkräfte, Honorarkräfte, Regellehrkräfte, Förderkoordinationen und Sprachlernberatungen an Hamburger Schulen bereit.
Sie gelangen zu einem LMS-Kurs, in den Sie sich mit einem Gastzugang ohne Kennwort einloggen können.
Das LI bietet eine Vielzahl an Fortbildungen und Veranstaltungen zum Thema Förderung an. Das Angebot des LI finden Sie im TIS-Katalog.
Im Glossar finden Sie Erläuterung zu vielen (wissenschaftlichen) Begriffen rund um das Thema Diagnostik und Förderung.